Häufig gestellte Fragen
Wer darf einen Spielautomaten aufstellen lassen?
Standortpartner können z. B. Gaststätten, Bars, Kneipen, Kioske, Wettbüros oder Spielhallen sein. Wichtig ist, dass die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. gültige Konzession nach § 33c GewO).
Ist das Ganze wirklich legal?
Ja. Münzkönig ist ein behördlich zugelassener Aufsteller nach § 33c GewO. Alle Geräte erfüllen die aktuell gültige Spielverordnung. Seriosität und Legalität sind für uns selbstverständlich.
Wie viel verdiene ich mit einem Automaten?
Das hängt vom Standort und Spielaufkommen ab. Unsere Partner erhalten eine faire Umsatzbeteiligung – häufig mehrere Hundert Euro pro Monat zusätzlich. Gerne rechnen wir individuell durch. Aus Erfahrung erzielen unsere Standortpartner zwischen 600-2.000 € pro Monat pro Automat. Diese Werte können jedoch von Standort zu Standort abweichen.
Was kostet mich die Aufstellung?
Nichts. Die Aufstellung, Wartung und der Betrieb der Geräte sind für Sie kostenlos. Im Gegenteil: Sie profitieren finanziell von jedem gespielten Euro.
Gibt es eine Mindestlaufzeit oder Vertragsbindung?
Wir setzen auf faire Partnerschaften – ohne Knebelverträge. In der Regel arbeiten wir mit flexiblen Vereinbarungen. Details besprechen wir individuell mit Ihnen.
Wie schnell kann ein Automat aufgestellt werden?
Nach positiver Standortprüfung und Vorliegen aller Genehmigungen erfolgt die Aufstellung in der Regel innerhalb von 7–14 Tagen. Bei sehr beliebten Automaten kann gibt es eine Wartezeit von 6 Woche.
Muss ich mich um Genehmigung, Wartung oder Abrechnung kümmern?
Nein. Wir übernehmen alles – von der technischen Betreuung über die Geldlogistik bis zur Abrechnung sowie Genehmigung. Sie lehnen sich zurück, wir kümmern uns um den Rest.
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