Bonusbedingungen
Stand: 19.06.2025

1. Freiwilliges Incentive & kein Rechtsanspruch
Die Auszahlung eines Sofortbonus („Bonus“) ist ein rein freiwilliges, widerrufliches Incentive der ACED Services GmbH („Münzkönig“). Es besteht weder ein gesetzlicher noch vertraglicher Anspruch auf Gewährung oder Auszahlung. Münzkönig entscheidet ausschließlich nach freiem kaufmännischem Ermessen (§ 315 BGB).

2. Mindestvoraussetzungen für eine Bonusgewährung
Ein Bonus kann erst nach vollständiger Erfüllung folgender Punkte gewährt werden:
  • Gewerblicher Status: Antragsteller ist eingetragener Kaufmann, juristische Person oder Personengesellschaft mit Sitz in Deutschland.
  • Geeigneter Standort: Fläche in Gastronomie/Freizeitbetrieb (z. B. Shisha-Bar, Kneipe, Kiosk) mit gültigen Nutzungsrechten
  • Qualifizierungsformular: Vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt (Heyflow / Typeform).
  • Positive Due-Diligence: Standort-, Bonitäts- und Compliance-Prüfung durch Münzkönig, Steuer, Kaufmännische Due Diligence, Wirtschaftlichkeitsberechnung, KYC & AML - Prüfung
  • Abschluss eines Aufstellungsvertrags: Schriftlicher Exklusiv-Aufstellvertrag mit mindestens 60 Monaten Laufzeit.
  • Erfolgreiche Erstaufstellung: Mindestens ein Münzkönig-Automat ist betriebsbereit und online.
  • Genehmigung: Vorliegen von relevanten behördlichen Genehmigungen
  • Sozial-Konzept: Verpflichtung des Gewerbetreibenden zur Einhaltung des Sozialkonzepts
  • Fortlaufende Vertragstreue: Fläche nutzbar, behördliche Genehmigungen bestehen, keine Zahlungsverzüge.

3. Standortprüfung / Due Diligence
Die Bonushöhe und -gewährung hängen von einer individuellen Wirtschaftlichkeits- und Plausibilitätsprüfung ab. Bewertet werden u. a. Lage, Kundenfrequenz, Konkurrenzdichte, Umsatzprognosen, Mietvertragsrestlaufzeit, Bonität und behördliche Auflagen. Münzkönig kann Anfragen jederzeit ohne Angabe von Gründen ablehnen; daraus entstehen keinerlei Ersatz- oder Schadenersatzansprüche.

4. Bonushöhe
Der Bonus kann bis zu 5 000 € brutto pro Standort betragen. Der konkrete Betrag wird auf Basis der Prüfungskriterien gemäß Ziffer 3 sowie weiterer interner Faktoren festgelegt. Ein Anspruch auf einen bestimmten Betrag besteht nicht. Münzkönig kann Höchstbeträge jederzeit neu festlegen; die Änderung gilt ab Veröffentlichung.

5. Auszahlungsmodalitäten
Die Auszahlung erfolgt frühestens 30 Tage nach Inbetriebnahme des ersten Automaten und Prüfung der Umsatzdaten. Voraussetzung ist die vollständige Vertragsunterzeichnung sowie die Erfüllung aller Pflichten. Zahlung erfolgt per Banküberweisung; die Beträge verstehen sich brutto inklusive Umsatzsteuer. Verzögerungen durch behördliche oder technische Umstände verschieben den Fälligkeitstermin entsprechend.

6. Claw-Back-Klausel
Bei Vertragskündigung, Standortschließung oder schwerer Pflichtverletzung behält sich Münzkönig ein anteiliges Rückforderungsrecht vor. Die genauen Bedinungen sind im Aufstellungsvertrags zu vereinbaren.

7. Steuern & Abgaben
Der Empfänger ist selbst dafür verantwortlich, den Bonus ordnungsgemäß zu versteuern; Münzkönig erteilt keine steuerlichen oder rechtlichen Auskünfte.

8. Vorrang des Aufstellvertrags
Diese Bonusbedingungen bilden eine unverbindliche Vorab-Information. Maßgeblich und vorrangig sind stets die individuell im schriftlichen Aufstellvertrag vereinbarten Regelungen.

9. Keine Glücksspielwerbung
Das Bonusprogramm richtet sich ausschließlich an Gewerbetreibende. Es handelt sich nicht um Werbung für Glücksspiel oder Spielteilnahme.

10. Änderung, Aussetzung, Beendigung
Münzkönig kann das Bonusprogramm jederzeit ohne Vorankündigung ändern, aussetzen oder beenden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

11. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Eine unwirksame Regelung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
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Kontakt
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In den Breitwiesen 2 / 3 60168 Wiesloch Deutschland
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Insbesondere gilt:
– Die dargestellten Kundenstimmen, Erfahrungsberichte, Standortzahlen, Auszahlungsbeträge und Erfolgsbeispiele dienen der Veranschaulichung typischer Abläufe und Rückmeldungen aus unserem Geschäftsmodell. – Namen, Abbildungen, Berufsbezeichnungen, Umsätze, Standorte und Zitate wurden teilweise verändert, symbolisch oder fiktiv dargestellt und stellen nicht zwingend echte Kunden oder echte Geschäftsvorfälle dar. – Die Angaben zur Anzahl an Standorten oder ausgezahlten Sofortboni sind nicht tagesaktuell und können fiktive oder hochgerechnete Werte enthalten. Die Gewährung eines Sofortbonus ist ein freiwilliges Incentive und erfolgt ausschließlich nach diskretionärer Entscheidung durch die ACED Services GmbH („Münzkönig“). Grundlage hierfür ist eine interne Prüfung („Due Diligence“) des jeweiligen Standorts unter Berücksichtigung betrieblicher und rechtlicher Faktoren (u. a. Lage, Potenzial, Mietdauer, Genehmigungen, Vertragsschluss). Es besteht kein Anspruch auf Abschluss, Aufstellung oder Auszahlung. Es gelten die weiteren rechtlichen Hinweise (unter Impressum) sowie die Bonusbedingungen.
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